Keine gute Zukunft ohne Bewältigung der Schuld der Vergangenheit

Georg Wildmann, Januar 2012

Es wird in der Gegenwart in verstärktem Ausmaß die Forderung nach Versöhnung zwischen uns Heimatvertriebenen und den Völkern, die uns vertrieben haben, erhoben. Wir Donauschwaben aus dem vormaligen Jugoslawien werten die Enteignung, Vertreibung und teilweise Vernichtung unserer Volksgruppe durch das Partisanenregime, an dessen Spitze Josip Broz Tito stand, als ein Verbrechen, das den Charakter eines genocidalen Vorgangs und der ethnische Säuberung besitzt. 

Es soll hier eine grundsätzliche Reflexion zur Frage versucht werden, welche moralischen Schritte die Schuld des Partisanenregimes uns gegenüber zu ihrer Aufarbeitung oder „Bewältigung“ erfordert, dass es zu einer wahren Versöhnung kommen kann. Die Aufarbeitung der Schuld der  Väter ist auch die Pflicht und Aufgabe der nachfolgenden Regierungen und der Führung der Zivilgesellschaft, nicht weil sie in moralischer Sicht schuldig wären, sondern weil aufgrund der Solidargemeinschaft eines Volkes die nachfolgenden Generationen eine Verantwortung für die Folgen der Schuld ihrer Väter trägt. Der Krieg im vormaligen Jugoslawien von 1991 hat uns gelehrt, dass Schuld, die nicht aufgearbeitet wird, selbst fünfzig Jahre danach zu fürchterlichen neuen Ausbrüchen von Hass und Gewalt führen kann. Es gibt Unrecht aus der Vergangenheit, das sich nicht vergessen lässt, das auch nicht aus der Erinnerung für immer in das Unbewusste verdrängt werden darf. Es gelingt auf Dauer nicht, es sei denn es kommt zu einer öffentlichen Debatte über die Vergangenheit und das Verschwiegene oder Verdrängte kommt ehrlich zur Sprache. Das gilt für das individuelle Gedächtnis wie auch für das „kollektive Gedächtnis“ eines Volkes.

Die Thematisierung der Schuld und die moralische Auseinandersetzung mit ihr ist also unverzichtbar, wenn der Kreislauf des Bösen unterbrochen werden soll. Wir müssen also in das Gewesene zurückkehren, um der Zukunft willen. Keine gute Zukunft ohne Bewältigung der Schuld der Vergangenheit.

Was braucht es – ethisch betrachtet  –  zu einer guten Schuldbewältigung?

Der rechte Umgang mit der Schuld verlangt – erstens – eine differenzierte Wahrnehmung der Schuldfakten und der Mitschuld. Die Bereitschaft dazu ist unsererseits vorhanden, es wäre zu wünschen, dass die heute feststellbare Bereitschaft serbischer Kreise, die Schuldfakten differenziert und ehrlich zu sehen, 

weiter wächst und sie auch von offizieller Regierungsseite nicht ignoriert und von regierungsnahen Publizistik nicht minimiert oder ganz geleugnet wird.

 Am 11. März 1994 kam es in Tübingen zu einem ersten organisierten Treffen zwischen Serben und Donauschwaben. Initiativ waren dabei der Präsident der Gesellschaft für deutsch-serbische Zusammenarbeit, der Belgrader 

Universitätsprofessor Zoran Ziletić und der Vorsitzende des Jugoslawischen Verbandes in Baden-Württemberg, Mihail Prokopić. Es ist anzuerkennen, dass beide eine Initiative zur Versöhnung setzen wollten.

Aber es war erschreckend, wie undifferenziert bei diesem Treffen die Schuld den Donauschwaben zugeschoben wurde. Zum einen so hieß es in der Diskussion: Die Donauschwaben wären der SS gegenüber zu loyal, also zu getreue Gefolgsleute Himmlers gewesen. Und zweitens hieß es in der Diskussion von damals noch, in Jugoslawien würden die Donauschwaben auch für die Geißelerschießungen in Kragujevac mitverantwortlich sein, wo mehr als zweitausend Serben im Oktober 1941 als Vergeltung für hinterhältige Partisanenangriffe von der deutschen Besatzungsmacht erschossen wurden – wieder ein völlig haltloser ungeheuerlicher Vorwurf, der unsere Vertreibung und Eliminierung rechtfertigen sollte.

Die donauschwäbischen Vertreter haben darauf bestanden, dass das Vorgehen des Tito-Regimes zu einem Völkermord an den Donauschwaben geführt habe. 

In einem Artikel vom 28. März 1994 hat in der regierungsnahen Belgrader Zeitung "Politika" ein gewisser Slobodan Kljakić auf das Tübinger Gespräch reagiert. In der Frage Waffen-SS legte er noch ein Schäuferl nach und sagt: Dass die Volksdeutschen die schwersten Verluste unter den Deutschen erlitten hätten, sei klar: Sie waren ja die "Speerspitze in den Kampfeinheiten der SS und in anderen Formationen". Mitte der 1990er Jahre galten in maßgebenden Kreisen Belgrads unsere Väter und Brüder als die Superhelfer Hitlers – so undifferenziert wurde damals noch argumentiert.

Doch in der Frage des Verschwindens der Donauschwaben aus Jugoslawien schien sich  damals erstmals auch ein Abgehen von der offiziellen Doktrin der vormaligen Kommunisten angebahnt zu haben: Es wurde nicht mehr gesagt, alle Deutschen seien mit den Okkupatoren geflüchtet. Kljakić sagte vielmehr, man habe bislang unbekannte Dokumente gefunden, die er hier erstmalig veröffentliche. Danach habe es tatsächlich Lager gegeben, in der Wojwodina 22 an der Zahl. In diese habe man den in ihrer Heimat verbliebenen Teil der deutschen Minderheit verbracht. Es habe sich aber um eine Art "Schutzmaßnahme für die deutsche Minderheit vor möglichen Racheübergriffen gehandelt". Von einem "Völkermord" könne keine Rede sein, weil die Todesrate in den Lagern eigentlich der normalen Sterblichkeitsrate entsprochen habe.

Etwa zehn Jahre später zerrissen serbische Nationalisten im Regionalparlament der Vojvodina in Novi Sad das von der Donauschwäbischen Kulturstiftung München herausgebrachte Buch „Genocid nad njemačkom manjinom u Jugoslaviji 1944-1948“ („Völkermord an der deutschen Minderheit in Jugoslawien 1944-1948“, erschienen  2004 in Belgrad), worin die Etappen der genocidalen Vernichtung und Tötung von 60.000 Zivilpersonen von den 195.000 nichtgeflüchteten Donauschwaben im Detail dargelegt wird. Der serbisch-orthodoxe Bischof von Šabac und Valjevo, Lavrentije, Präsident der Gesellschaft für serbisch-deutsche Zusammenarbeit, schrieb in seinem Begleitschreiben zum Erscheinen des Buches: „Dasjenige, was die Mehrheit der Bürger Serbiens in den letzten 60 Jahren über seine einstigen deutschen Mitbürger lesen konnte, beläuft sich darauf, dass sie zusammen mit der Deutschen Wehrmacht in das Land ihrer Ahnen zurückkehrten, sowie dass sie – zusammen mit denjenigen, die nicht geflüchtet waren – allesamt, vom Baby in der Wiege bis zu den Alten im Ausgedinge,  – restlos für Hitler waren“ (Februar 2005).  Das Buch solle vor Augen führen, „dass wir uns alle mit dem Umstand konfrontieren, dass Serben nicht nur Opfer waren, sondern dass es auch unter ihnen Henker gab – wie auch unter sämtlichen sonstigen Bürgern des ehemligen Jugoslawien“.

Die fortlaufende zunehmend differenziertere Wahrnehmung der eigenen Schuldfakten hat allerdings bis heute seine Langsamkeit in der serbischen Öffentlichkeit nicht verändert. Die Regierungen in Belgrad und das Parlament haben sich zu der Schuldfrage bislang nicht offiziell geäußert.

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Wenn wir jenen, die noch immer den Standpunkt des Partisanenregimes einnehmen, immer wieder ihre Schuld vorrechnen, dann tun wir das nicht deshalb, weil wir in vergangenen Wunden bohren wollen, sondern aus einem einfachen menschlichen Grund: Wie kann man jemand verzeihen, wenn er seine Schuld nicht einsieht und einbekennt. Eine Versöhnung setzt ja eine Vergebung der Schuld voraus. Wie soll man aber jemand vergeben, der gar nicht einsieht, dass er Vergebung braucht.

Notwendig ist das Aussprechen der eigenen Schuld. Das ist sicher moralische Schwerstarbeit. Aber Vergebung und Leben aus der Vergebung kann es mit einem Verschweigen des Geschehenen nicht geben. Einen ersten wesentlichen Schritt zur Brechen des Schweigens hat der Parlamentspräsident der Vojvodina, Sándor Egeresi, im Juni 2011 bei der Einweihung der Gedenkstätte für die von den Partisanen 1944 Ermordeten der donauschwäbichen Gemeinde Filipowa (heute Bački Gračac) getan, indem er öffentlich um Schulvergebung bat.

Schuld erfordert Sühne. Sühne enthält im strafrechtlichen Bereich eine Tatvergeltung durch Straffolgen: Du musst für Deine Schuld ein Strafleiden tragen. Denn jeder hat das Recht und die Pflicht, das anzunehmen, was seine Taten wert sind. Wenn die  Heimatvertriebenen in ihrer "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" 1950 gesagt haben: ,,Wir verzichten auf Rache und Vergeltung", dann haben sie damit wohl sagen wollen: Ihr Vertreiberstaaten sollt für euer Tun keine Strafe auferlegt bekommen. Ihr habt durch den Krieg Leiden genug erfahren müssen.  Sie haben aber nicht gesagt, dass  die einzelnen Verbrecher gegen die Menschlichkeit, die Sadisten und Mörder, für ihre einzelnen Untaten nicht Sühne leisten sollen. 

Sühne erfordert aber auch Wiedergutmachung. Nur so wird die Gerechtigkeit wiederhergestellt,  und nur so demonstrieren die Schuldigen - auch die eine Verantwortung weitertragende Gemeinschaft des Volkes - ihren  sittlichen Ernst, dass sie zu ihrer Schuld stehen und zur Umkehr bereit sind. Durch Wiedergutmachung zeigt der Schuldige, dass er sich den Konsequenzen der Schuld stellt. Nur bei Wiedergutmachung wird er vom Vorwurf, moralisch versagt zu haben, befreit.

Darum können wir Donauschwaben auch gar nicht anders als Wiedergutmachung zu fordern. Wir verlangen eine moralische Wiedergutmachung in Form der Aufhebung der Unrechts-Gesetze vom 21. November 1944 und die Bereitschaft zur materiellen Wiedergutmachung. Wir haben Verständnis für die Schwierigkeit, eine solche zu gegenwärtig zu leisten, anerkennen aber das derzeitige Bemühen Belgrads, eine  materielle Entschädigung in die Wege zu leiten.

Wir, die noch Lebenden der Erlebnisgeneration, sollten uns wohl vorsehen zu sagen: Recht oder unrecht ist uns heute bereits egal, es geht uns gut! Es bleibt die Frage, ob wir bei solcher Einstellung dem moralischen Gewissen der Völker und der Zukunft unserer Kinder einen guten Dienst erweisen. Es ist nämlich zu befürchten, dass wir bei solcher Einstellung dem Bösen für die Zukunft Vorschub leisten. Wir würden mithelfen, Schuld zu bagatellisieren. Es besteht die Gefahr, dass die Schuldigen auf den Gedanken kommen zu sagen: „Warten wir einige Jahrzehnte zu, dann ist die von uns begangene Schuld den Geschädigten eh egal – und wir  können bei allfälliger Nachfrage erklären, die Schuldgeschehnisse seinen längst Geschichte geworden. Infolge der Wurschtigkeit, der moralischer Unsensibilität und der Vergesslichkeit der Geschädigten werden wir sozusagen automatisch wieder Ehrenmänner“.

Ein Letztes noch: Schuld wird auf lange Sicht auch durch Wiedergutmachung nicht voll getilgt, sondern erst durch Vergebung. Wenn Wiedergutmachung geleistet wurde, ist nach den besten humanen Errungenschaften der europäischen Kultur ein Anspruch    auf Vergebung gegeben, und erst wenn diesem entsprochen wird, ist Versöhnung nachhaltig vollziehbar. Wir Donauschwaben sind zur Vergebung bereit, wenn der zögerlich anmutende Wille zur Wiedergutmachung und die damit indirekt sich entwickelnde langsame Schuldeinsicht "jenseits des Grabens" weiter anhält.

Wir Donauschwaben dürfen in diesem Zusammenhang auf unsere 1950 beschlossene "Charta der Heimatvertriebenen" zurückkommen, wo gesagt wurde: "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig." Womit gesagt ist, dass wir Heimatvertriebenen auf Sanktionen gegen die Vertreiberstaaten verzichten. Diese Sätze – so darf man annehmen – beinhalten auch unsere Bereitschaft, den Vertreibern ihre Schuld zu vergeben, unter den eben genannten, in der Natur der Sache gelegenen Voraussetzungen: Differenzierte Schuldeinsicht, Schuldbeinbekenntnis, Sühne in Form des Wiedergutmachungs-angebots und Bitte um Vergebung. Ohne diese Voraussetzungen bleibt Versöhnung ein leeres Wort.  

Man fragt sich, ob die Völker Jugoslawiens beim Zerfalll ihres Staates 1991 nicht auch besser gefahren wären, wenn sie für ihren innerstaatlichen Bereich 1945 ähnlich der "Charta der deutschen Heimatvertrieben" eine Art "Charta der nationalen Versöhnung" beschlossen hätten und ebenfalls gesagt hätten: "Wir verzichten auf  Rache und Vergeltung". Es geschah damals, unmittelbar zu Ende des Krieges, eher das Gegenteil! Milovan Djilas, der später in Ungnade gefallene enge Vertraute Titos, sagt in seinem Buch "Krieg der Partisanen", es habe zu Ende des Krieges im Mai 1945 und in den folgenden Monaten ein allgemeines Klima des Hasses und der Rache geherrscht. Tito habe dieses Klima wirken lassen, es eher noch geschürt  und seinen Standpunkt 1948 so formuliert: "Es war  besser, einmal und für alle Zeiten Schluss zu machen" (M. Djilas, Krieg der Partisanen, Seite 574).

Wir sehen, wohin es geführt hat. Nach fünfzig Jahren sind Rache und Vergeltung wieder lebendig geworden und wie Gespenster aus ihrem Grab gestiegen. Die Sieger, vorab Tito selbst, haben es in ihrem Triumph und Übermut, wohl auch schlecht beraten von ihrer atheistischen Weltanschauung, nicht für notwendig erachtet, eigene Schuld wahrzunehmen und Schuld aufzuarbeiten. Schuld rächt sich im Lauf der Geschichte sehr oft selbst, leider auch an Unschuldigen. Umso dringender wäre es, dass die Schuldigen einsichtig werden. Professor Dr. Dragoljub Zivkovic, der Leiter der Kommission, die im Auftrag des Parlaments der Provinz Vojvodina die Todesopfer sämtlicher Nationalitäten ihres Gebiets, die während des II. Weltkriegs und der nachfolgenden Verfolgungszeit ihr Leben verloren haben, ausfindig machen sollte, äußerte gesprächsweise: Wenn man unter Tito die Wahrheit gesagt hätte, wäre der ganz Jugoslawienkrieg 1991 nicht passiert.