Wie groß war der Einfluss des Nationalsozialismus auf die Donauschwaben?

Analyse zum Vorwurf der Verstrickung in die „faschistische Gewaltherrschaft“

Zur Kollektivschuld

Zur Anschuldigung der Kollaboration

Zur Frage der Übernahme der nationalsozialistischen Ideologie

Wie sind die zwischen 1938 und 1941 ernannten Volksgruppenführer einzustufen?

Zum Wehrdienst in der Waffen-SS

Zu den politisch und ideologisch instrumentalisierten Begriffen „Faschismus“, „Kollaboration“ und „Vaterlandsverrat“

 

 

Verschiedentlich wirft man auch gegenwärtig den Donauschwaben vor, sie würden ihre Verstrickung in die „faschistische Gewaltherrschaft“ in Form der Kollaboration nicht thematisieren bzw. offenlegen und würden „pure Geschichtsklitterung“ betreiben.

Was die Geschichtsklitterung betrifft, so ist eine solche Absicht bei den Donauschwaben nicht vorhanden. Richtig ist, dass in ihren bisherigen Publikationen der Schwerpunkt auf der Darstellung ihrer Verfolgung, Vertreibung, sowie der sie betreffenden „ethnischen Säuberungen“ und genozidalen Vorgänge liegt. Man betrachte etwa die in den 1990er Jahren von der Donauschwäbischen Kulturstiftung – Stiftung des privaten Rechts - München herausgebrachten vier Bände „Leidensweg der Deutschen im kommunistischen Jugoslawien“. 

Der Dritte Band der „Donauschwäbischen Geschichte“, im März 2010 von der Donauschwäbischen Kulturstiftung, München, herausgebracht, der der Zwischenkriegszeit und der Kriegszeit bis 1944 gewidmet ist, geht sehr ausführlich auch auf die Frage ein, in welchem Ausmaß  die drei in Ungarn, Rumänien und Jugoslawien lebenden donauschwäbischen Volksgruppen und ihre Führungen unter dem Einfluss des Nationalsozialismus standen und welche Widerstände die Volksgruppen diesem gegenüber entwickelten.

Zur Kollektivschuld

Die Unhaltbarkeit der Kollektivschuld wurde von Staaten, die vertrieben haben, erkannt, denn die Erkenntnis dämmerte schon hinsichtlich absurder Konsequenzen: Sie haben Kollektivstrafe verfügt, selbst über Kleinkinder; aber Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Wie aber können Kleinkinder schuldig gesprochen werden, nur weil sie einem bestimmten Volk angehören? Grundsätzlich betrachtet setzt eine Bestrafung Schuld im Einzelnen voraus: Jeder einzelne Mensch hat als Person das natürliche Recht, dass er nur auf den Nachweis seiner persönlichen Schuld hin bestraft wird, nicht aber auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Die natürliche Eingebundenheit in eine Gemeinschaft hebt die eigenverantwortliche Personalität des Menschen nicht auf. Er ist nicht nur Glied der Gesellschaft oder Gruppe, wie es eine totalitäre Gesellschaftstheorie verlangt. Schon im März 2003 hat das Parlament der Autonomen Provinz Wojwodina eine Resolution verfasst, die besagt, dass das Unrecht, das durch die Anwendung des Prinzips der Kollektivschuld im II. Weltkrieg und unmittelbar danach verübt wurde, zu überwinden sei und die unschuldig Betroffenen zu rehabilitieren seien.

Nach der "Wende" bedauerte Ungarn 1996 offiziell die Vertreibung seiner Deutschen. Am 18. Juni 2006 sagte László Sólyom, Staatspräsident Ungarns, bei der Einweihung der zentralen Gedenkstätte der Vertreibung der Ungarndeutschen: „Durch das heutige Gedenken wird die Menschlichkeit in ihren früheren Rechtsstatus zurückversetzt.. ... Als Staatspräsident entschuldige ich mich bei den vertriebenen Schwaben und ihren vertriebenen Familien für das ihnen widerfahrene Unrecht und verneige mich vor dem Denkmal der Erinnerung der Vertriebenen in der Hoffnung, dass die Ungarndeutschen hier wieder zuhause sein werden“.   

 Die Unmenschlichkeit und Rechtswidrigkeit der Vertreibung wurde international anerkannt. Selbst tschechische Politiker haben zugegeben, nicht zuletzt auch der frühe Vaclav Havel, dass die Vertreibung „nach heutigen Maßstäben“ ein Unrecht war, wobei sie eher in der Frage der Aufarbeitung und Wiedergutmachung bis heute blockieren. Auch Wahrheiten brauchen Zeit, bis sie ankommen.

Zur Anschuldigung der Kollaboration

Die Obengenannten alle als Kollaborateure zu bezeichnen ist widersinnig, denn die eigentlichen „Kollaborateure“ mit dem Dritten Reich waren die Staatsführungen Ungarns und Rumäniens. Der Sache nach – objektiv gesehen – waren alle, die Militärdienst auf deutscher Seite leisteten und die ihre landwirtschaftlichen Produkte wie gewohnt erzeugten, die dann natürlich auch Hitlerdeutschland zugute kamen, eine Stütze der nationalsozialistischen totalitären Systems und seiner Kriegspolitik. Niemand von den Heimatvertriebenen hat eine solche Art der „Verstrickung“ abgestritten. Sie trifft aber auf alle Deutschen, ihre Verbündeten und auf den Großteil der Bevölkerung der besetzten Gebiete zu.

Der Begriff „faschistische Gewaltherrschaft“ ist für eine historische Analyse unbrauchbar. Er ist so verschwommen und unpräzise, dass er im Zusammenhang mit Kollaboration bedeuten könnte, dass jeder Deutsche, Kroate, Ungar und Rumäne ... ein Unterstützer der faschistischen Gewaltherrschaft war, weil er mit seiner normalen Lebensbetätigung irgendwie dazu beitrug, dass das verbrecherische System erhalten blieb. Es wären in diesem Sinne alle Mitglieder des deutschen Volkes Faschisten und a priori moralisch diskriminiert. Das führt zu absurden Konsequenzen. Der Bauer produziert in der Regel seinen Weizen, damit die Menschen nicht hungern, und nicht, damit die faschistische Gewaltherrschaft ausgeübt werden kann. Der Stalinismus freilich kannte die „Stachanowisten“, die doppelte Arbeitsnormen leisteten, damit der gewöhnliche Sowjetbürger lernte, was man für das Gedeihen des Systems an Einsatz aufbringen müsse. 

Von der Gesinnung, Einstellung und vom politischen Bewusstsein her gesehen, gibt es Teilsolidarisierungen mit einem System und die Vollsolidarisierung. Teilsolidarisierungen mit dem Programm und dem Wirken des Nationalsozialismus waren vor allem in Deutschland und Österreich durchaus vorhanden. So etwa dürften viele Arbeitslose in Deutschland sich mit dem NS solidarisiert haben in dem Einen, dass sie sich sagten: Die haben mir endlich wieder Arbeit gebracht. Schon allein eine begrenzte Verbesserung der Lebensverhältnisse ergibt erfahrungsgemäß in einer Großgruppe, die von einem totalitären System beherrscht wird, eine signifikante Variante der „Mitmachgesellschaft“.

Diese Teilsolidarisierungen oder Teilidentifikationen gab es auch unter den Donauschwaben, wenn sie sich etwa sagten, durch das neugewonnen Ansehen des Deutschen Reiches und seine gesteigerte Wirtschaftskraft, würden sie in Jugoslawien, Ungarn und Rumänien mehr respektiert werden und hätten nun einen guten Absatz für ihre landwirtschaftlichen Produkte, in erster Linie für ihren Weizen und Hanf.

Zur Frage der Übernahme der nationalsozialistischen Ideologie

Es zeigte sich in der Zwischenkriegszeit auf der Seite der „staatstragenden“ Nationen eine Tendenz zur Homogenisierung ihres von ihnen beanspruchten Staates und somit zur möglichst großen Schwächung des Eigenlebens der ethnischen Minderheiten. Die Erfahrung eines großen Magyarisierungsdrucks hatten alle Volksgruppen im Königreich Ungarn während der Zeit der Doppelmonarchie gemacht, nun erfuhren sie eine Fortsetzung der restriktiven Minderheitenpolitik und weiterhin viel nationalistische Unduldsamkeit. In der Folge lag es auch nicht im Horizont der führenden Politiker der Nachfolgestaaten, ein politisches Konzept für ein gedeihliches Zusammenleben zu entwickeln. Es ging letztlich um eine Entnationalisierung der ethnischen Minderheiten und ihre völlige Assimilierung an die Staatsnation, d.h. um „ethnische Implantation“. Hitler und Stalin, auch Mussolini, entwickelten die Idee der „Umsiedlung“, eine humanere Form dessen, was man heute „ethnische Säuberung“ nennt, um homogene Nationalstaaten zu schaffen.    

Auf der anderen Seite sehen wir bei den Minderheiten ein starkes, alle ihre Gruppierungen durchdringendes Erwachen des Volkstumsgedankens. Die Entwicklung und Pflege des eigenen Volkstums wird für die politische Elite die bestimmende Norm, und zwar in allen  Nachfolgestaaten. Der damals vielgebrauchte Begriff „völkisch“ kennzeichnete vor seiner ideologischen Verfremdung durch den NS das Bestreben, sein eigenes Volkstum zu bewahren, konkret: Muttersprache als Unterrichtsprache in Elementar- und Höheren Schulen und bei Verkehr mit den Behörden, eigene Lehrerbildungsanstalt, deutschsprachige Schulbücher, deutschsprachige Priestererziehung und Gottesdienste, ungehinderte Pflege der Volkskultur und Heimatbindung, freier Zugang zur deutschen Kultur, wie sie im „Mutterland“ gepflegt wurde, ungehinderte Schaffung von Zeitungen, keine Pressezensur. Die geschilderte restriktive Haltung der Nachfolgestaaten gerade ihren deutschen Volksgruppen gegenüber musste somit zu Spannungen führen und zu einem tief sitzenden Gefühl der Unzufriedenheit mit der eigenen Lage in den neuen Staaten. Man darf  in dieser Unzufriedenheit die tiefste Wurzel der Sympathie für das nationalsozialistische Deutschland in Teilen der Donauschwaben sehen. Viele wollten bewusst Deutsche sein und bleiben. Sie blickten nach Deutschland. Die Identifikation mit dem „Mutterland“ entstand schon in der der Zeit der Weimarer Republik.

Als der Nationalsozialismus aufkam, meinten viele nationalliberal empfindende Donauschwaben, Deutschsein bedeute eben nationalsozialistisch geprägtes Deutschsein und entwickelten ein Gefühl der Begeisterung und eine Haltung der Treue dem Hitlerreich gegenüber. Viele sympathisierten mit Hitler, ohne jedoch seine politischen Zielsetzungen und die Grundzüge des Nationalsozialismus zu begreifen. Nicht zu übersehen ist, das ein großer Teil der mehr kirchengebundenen Donauschwaben sich das andere Deutschsein als Leitbild nahmen, was in ihren Jugendbünden sowie ihren Frauen- und Männerkongregationen und deren Zeitschriften deutlich zum Vorschein kommt. In vielen städtischen Kreisen pflegte man ein mehr kosmopolitisch orientiertes Deutschsein.

Aus sozialgeschichtlicher Sicht ist zu sagen, dass man bei der Beurteilung der damaligen Verhältnisse heutige Maßstäbe nur mit sorgfältig zu prüfenden Einschränkungen anwenden darf. Das verlangt die historische Gerechtigkeit. Dabei sollte stärker erforscht werden, in welchem Ausmaß die nationalsozialistische Ideologie von den Mitgliedern der Volksbünde in Jugoslawien, Ungarn und Rumänien verinnerlicht werden konnte, von den Nicht-Mitgliedern gar nicht zu reden. Sie waren meist bäuerlich geprägt und intellektuell wenig gebildet, wie es ihrer Bevölkerungsstruktur mehrheitlich entsprach. Neben der Übernahme äußerer Formen wie Aufmärsche in Uniform und  kann man, besonders ab 1938/39, von einer undifferenzierten Verinnerlichung folgender Grundanschauungen ausgehen: Wir sind eine Volksgemeinschaft mit starker Verbindung zum „Reich“; der Mensch mit deutschem Blut ist anderen überlegen; dem Volksgruppenführer ist Gefolgschaftstreue zu leisten und Disziplin geschuldet; das Christentum entspricht nicht dem germanischen Wesen, daher sind kirchliche Bindungen zweitrangig und der Priesterschaft mit Misstrauen und Kritik zu begegnen; die Heimaterde hat etwas Heiliges an sich, sie ist das Erbe der Arbeit der Ahnen. 

Man kann mit einiger Vorsicht anmerken: Wären die Nachfolgestaaten ihren deutschen Volksgruppen im Sinne einer Gewährung des „völkischen“ Programms, wie es beispielsweise der Volksgruppenführer der Ungarndeutschen, Franz Basch formuliert hat, entgegengekommen, dann hätten sie die nationalkonservativen und nationalliberalen Kräfte, also die überwiegende Mehrheit der Donauschwaben, auf ihrer Seite gehabt, und das durch den Nationalsozialismus entfremdete „Reich“ oder „Mutterland“ hätte eine weit geringere Chance gehabt, größere Sympathie unter den Donauschwaben zu gewinnen.

Was die Frage betrifft, wem man eigentlich nach der Aufteilung Jugoslawiens 1941 Loyalität schuldete, gilt zu bedenken: Weil gerade die Politik des Königreichs nationalistisch-großserbisch orientiert war, förderte und verstärkte sie die ethnischen Trennungslinien im Vielvölkerstaat. Bei der Aufteilung Jugoslawiens 1941 und der damit gegebenen Orientierungslosigkeit, entschied sich die Mehrheit der Donauschwaben genauso ethnisch, wie es die Mehrheit der Serben, Kroaten oder Magyaren tat, das heißt man hielt zu seiner Volksgruppe und fühlte sich seinem jeweiligen „Mutterland“ bzw. „Muttervolk“ verbunden. Infolge solcher ethnischer Optionen wandte sich die aufkommende zunächst serbisch dominierte Partisanenbewegung bei ihrer Kampf gegen die deutsche Wehrmacht auch gegen die einheimischen Deutschen und griff, vornehmlich in Slawonien und Syrmien, überfallartig ihre Dörfer an. Die Deutschen galten pauschal als Feinde.   

Wie sind die zwischen 1938 und 1941 ernannten Volksgruppenführer einzustufen?

Entgegen allen Pauschalierungen sollte im Einzelnen gerechterweise schlicht gefragt werden, wer von den Donauschwaben sich subjektiv der verbrecherischen Seite des Nationalsozialismus bewusst war und dessen gewalthafte Seite bejahte und beförderte. Eine Schuldverstrickung in diesem Sinne ist wohl am ehesten beim letzten Volksgruppenführer Andreas Schmidt (ab September 1940 Volksgruppenführer in Rumänien) feststellbar. Gemessen an den führenden Größen des Nationalsozialismus muss man die donauschwäbischen Volksgruppenführer als „gemäßigte gemäßigte Nationalsozialisten“ einstufen. Sepp Janko (ab 1939 Volksgruppenführer in Jugoslawien, ab 1941 im serbischen Banat) und Branimir Altgayer (ab 1941 Volksgruppenführer im Unabhängigen Staat Kroatien) waren auf die Sicherung des deutschen Volkstums ausgerichtet und bejahten das (autoritäre) Führerprinzip sowie die Errichtung einer möglichst alle Kultur- und Gesellschaftsbereiche umfassenden „Volksgemeinschaft“. Erst ab dem Jugoslawienkrieg und mit der einsetzenden Vernichtung der Juden 1941 in Serbien und Kroatien merkten sie, dass die Rassentheorie der nationalsozialistischen Führung einen aggressiven Rassismus beinhaltete, der schon ab Mitte 1941 zu einer Enteignung und physischen Vernichtung der Juden Serbiens und Kroatiens führte. Der Franz Basch, (Volksgruppenführer in Ungarn ab 1938) kann nicht als Nationalsozialist im eigentlichen Sinne eingestuft werden. Er war seiner  Gesinnung nach ein „Völkischer“, jedoch kein Nationalsozialist (kein „Weltanschaulicher“, wie er es nannte) und hatte eine jüdische Geliebte. Himmler sagte, man werde mit ihm zu Ende des Krieges „abrechnen“. Die genannten drei donauschwäbischen Volksgruppenführer hatten in ihren Stäben oder in ihrem Umkreis einige wenige Mitarbeiter bzw. Mitstreiter, meist aus dem Kreis der „Erneuerer“, die ganze, radikale Nationalsozialisten sein wollten und in ihrem Sinne Druck auf die Volksgruppenführer ausübten. Sie bildeten eine  „kognitive Minderheit“ weltanschaulich kämpferischer Art unter den Donauschwaben, die aber nicht als Maßstab für die Gesinnung aller Donauschwaben angesehen werden dürfen.  

Die drei donauschwäbischen und der siebenbürgisch-sächsische Volksgruppenführer  wurden von der „Volksdeutschen Mittelstelle“ der SS (abg. VOMI) um die Zeit des Kriegsbeginns zu Volksgruppenführern ernannt bzw. als solche bestätigt. Das Bestreben der VOMI war es, solche Volksgruppenführer durchzusetzen, die einerseits den Anordnungen der VOMI und unter Umständen auch des Außenamtes gegenüber gefügig waren, anderseits aber in ihrer minderheitlichen „völkischen“ Politik ihre mit Deutschland verbündeten Heimatstaaten nicht brüskierten oder verärgerten.

Zum Wehrdienst in der Waffen-SS

Was den Wehrdienst in der Waffen-SS betrifft:  Ungarn und Rumänien kämpften im Krieg gegen die Sowjetunion auf Seiten Deutschlands. Als Heinrich Himmler für seine Waffen-SS Soldaten brauchte, schloss er ohne die Volksgruppenführung beizuziehen mit Ungarn und Rumänien Abkommen, wonach die Waffen-SS Rekrutierungen unter den deutschen Bürgern Ungarns und Rumäniens durchführen durfte.

Aus völkerrechtlichen Gründen war zumindest der Schein der freiwilligen Verpflichtung notwendig. Es gab unter den Rekrutierten echte Freiwillige, deren Motiv in der Sympathie für den Nationalsozialismus zu sehen ist, sowie im Gefühl, als Mitglieder der „völkisch“ orientierten Bünde zur Treue verpflichtet zu sein.

Es gab unter den Rekrutierten „Willige“, vielfach waren sie vom damaligen Propagandamuster verleitete „Hitleranhänger“, deren Motiv darin bestand, dass sie bessere Behandlung und Bewaffnung sowie bessere Versorgung ihrer Angehörigen als bei einem Dienst in der ungarischen bzw. rumänischen Armee erwarten durften.

Es gab Gezwungene, die einrückten, weil sie von den Ungarn bzw. Rumänen ohnehin dienstverpflichtet worden wären und zudem dem Meinungsdruck ihrer dörflichen Umgebung ausgesetzt waren. Es gab auch solche - sie kamen meist aus den stärker kirchengebundenen katholischen und evangelischen Milieus - die sich der Rekrutierung, etwa durch vorübergehende Flucht zu Andersnationalen, entzogen.

Jedenfalls diente ein beträchtlicher Teil überhaupt nicht beim deutschen Militär. Wer im ungarischen und rumänischen Militär diente, wurde im Kampf gegen die Sowjetunion eingesetzt. 

Zu den politisch und ideologisch instrumentalisierten Begriffen "Faschismus", "Kollaboration" und "Vaterlandsverrat"

Die Regime, die die Donauschwaben verfolgt und/oder vertrieben haben, gebrauchten zur Rechtfertigung ihres Vorgehens in der Regel drei Begriffe: „Kollaborateure“, „Volksfeinde“, „Vaterlandsverräter“.  Zur Erhebung der historischen Wahrheit erweisen sich diese als weitgehend unbrauchbar.

Eine genauere Betrachtung der Vorgänge zeigt zur Genüge, dass die genannten Begriffe von den Regimen der Vertreiberstaaten je nach ihren ideologischen und nationalpolitischen Interessen mit dem ihnen passenden, und ihr Vorgehen gegen die Donauschwaben rechtfertigenden Inhalt gefüllt werden. Sie werden im Sinne der Machtsicherung und Vertreibung instrumentalisiert. Man füllte die Begriffshülsen Kollaboration und Landesverrat genau mit den Inhalten, die man zur Inkriminierung der zu Vertreibenden brauchte. Die neuen Machthaber bauten rechtliche Konstrukte, um ihre volkspolitischen und ideologischen Interessen mit dem Schein der Rechtmäßigkeit zu überbauen.

In Ungarn wurden jene Deutschen, die sich als „völkisch“ Empfindende im „Volksbund“ zusammengefunden hatten, gegen Kriegsschluss von den Kommunisten und der Nationalen Bauernpartei inkriminiert, sie würden ihre Integration in die ungarische Nation ablehnen und „pangermanisch“ denken. Unter dem Vorwand der Staats- und Volksfeindlichkeit und der Kollaboration mit dem NS wurden fast die Hälfte der Ungarndeutschen, 220.000 an der Zahl, wurde 1946 und 1947 nach Deutschland zwangsumgesiedelt. Damit erlangten die ungarischen Chauvinisten von damals in ihrem totalen Magyarisierungsdrang zumindest ein Teilziel.

Die Deutschen Rumäniens wurden nicht vertrieben. Aber durch die mit der Bodenreform 1945 verbundenen Enteignungen verlor die schwäbische (und sächsische) mehrheitlich bäuerliche Bevölkerung ihre Existenzgrundlage. Am 11. April 1945 erließ die moskaufreundliche Regierung (Petru Groza) ein Reglement zur Durchführung der Agrarreform. Die Kollaborateure sollten enteignet werden und ihren Grund und Boden verlieren. Kollaborateure sind:

"a) Jene rumänischen Staatsbürger, die den SS-Verbänden der deutschen Wehrmacht angehörten sowie deren Vorfahren und Nachkommen.

b) Jene rumänischen Staatsbürger, die mit der deutschen und ungarischen Armee abgezogen sind. (Die rund 30.000 Schwaben aus dem rumänischen Banat, die geflüchtet sind, sind also nach dieser Bestimmung Kollaborateure.)

c) Jene rumänischen Staatsbürger deutscher Nationalität (Abkunft), die Angehörige der deutschen Volksgruppe waren und alle diejenigen, die ... dem Hitler'schen Deutschland Hilfe auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder sportlichem Gebiet geleistet haben.

Die landwirtschaftlichen Besitztümer aller dieser Personen mit... dem lebenden und toten Inventar ... gehen in den Besitz des Staates über, um den zuteilungsberechtigten Bauern ausgehändigt zu werden." 

Es gab nur sehr wenige unter den Deutschen in Rumänien, die nicht unter diese Bestimmungen fielen. Die Maxime, die die rumänische Regierung da anwendete, ist das klassische Beispiel der politischen Unmoral: Erkläre zuerst per Gesetz möglichst viele zu Kollaborateuren und dann kassiere als Strafe ihr Vermögen. Das war der Offenbarungseid des neuen Systems: der Staat ist nach Lenin Instrument der Partei. Seine Gesetzgebung steht im Dienste der Ideologie der neuen Machthaber und dient zur Scheinrechtfertigung ihres Vorgehens gegenüber den „Klassenfeinden“.

Was die Deutschen Jugoslawiens betrifft: Tito erklärte den kommunistisch dominierten Partisanenkrieg aus taktischen Gründen zum jugoslawischen „Volksbefreiungskrieg“, um die Kommunisten im ganzen vormaligen Königreich Jugoslawien an die Macht zu bringen. Fortab galten nach der Sprachregelung der Partisanen Titos alle, die nicht am „Volksbefreiungskrieg“ teilnahmen, als Faschisten und Kollaborateure. Der "Antifaschistischer Rat der nationalen Befreiung Jugoslawiens" (AVNOJ) verneinte 1943 (in Jajce), dass die Deutschen zu den jugoslawischen Staatsvölkern zählen, erklärte sie 1944 (am 21. November in Belgrad) zu „Volksfeinden“ und verfügte ihre völlige Enteignung sowie den Verlust ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Ausgenommen waren bloß die mit Andersnationalen verheiratet waren und die kleine Gruppe der Teilnehmer am „Volksbefreiungskrieg“. Das Haupmotiv des Partisanenregimes, gegen die Deutschen vorzugehen, lag in seinem Willen zur Machtsicherung. Durch blutigen Terror gegen die Donauschwaben als angebliche „Volksfeinde“, „Landesverräter“ und potentielle „Klassenfeinde“ sollten auch die andersnationalen politischen Gegner eingeschüchtert werden. Das konfiszierte Eigentum der Donauschwaben sollte zudem die Sowjetisierung der Wirtschaft in Gang bringen. Insgesamt verloren 60.000 Donauschwaben bis 1948 ihr Leben. Erhebungen im heutigen Serbien kommen zum Ergebnis, dass das Vorgehen der Kommunisten gegen ihre großserbisch orientierten Gegner auch an die 40 000 Serben das Leben kostete.